|

Bitte zuerst lesen - auf die
Definition kommt es an !
Das ist in Deutschland bislang Standard:
Sportinvaliditätsleistung:
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass die im
Versicherungsschein genannte versicherte Person ausschließlich und unabhängig
von irgendeiner anderen Ursache durch einen einzelnen sich während der
Wirksamkeit des Vertrages ereignenden Unfall oder durch eine während der
Wirksamkeit des Vertrages akut und erstmals auftretende Krankheit auf
Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte
sportliche Tätigkeit in dem im Versicherungsschein genannten Rahmen aktiv
auszuüben (Sportinvalidität).
Und das ist die Definition der Profi-Berufsunfähigkeitsversicherung
Auszug aus den Bedingungen AAG Profi-BU2011®
Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person
ist unfall- oder krankheitsbedingt dauerhaft insoweit beeinträchtigt,
dass eine weitere berufliche Ausübung der versicherten Sportart nicht
mehr möglich ist (endgültige Sportunfähigkeit). Eine Beeinträchtigung
ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen
wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann (Berufsunfähigkeit).

Rainer
Taschner
Ein
"Pionier" der Profi-Sportversicherungen in Deutschland und Österreich
30
Jahre Erfahrung und davon 25 Jahre einen starken Partner (ACE) ermöglichten
die heutigen Spitzenprodukte:

|